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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für KI-as-a-Service (“productadvisor”)

1. Einleitung

1.1 Nachfolgende Geschäftsbedingungen regeln die Abwicklung von Anfragen über die KI-Chatbot-Application als Software-as-a-Service (nachfolgend „productadvisor“ genannt) der Preisvergleich Europe GmbH, Rudolf-Bultmann-Str. 4h, 35039 Marburg (nachfolgend „PVEU“ genannt) und dem Vertragspartner (nachfolgend „Partner“ genannt). Diese AGB finden für sämtliche dem Partner über und im Zusammenhang mit dem productadvisor zur Verfügung gestellten Leistungen (nachfolgend „SaaS-Leistungen“ genannt) Anwendung.


1.2 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Partners finden keine Anwendung, auch wenn PVEU der Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat.


1.3 Änderungen dieser AGB werden dem Partner spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform angeboten. Änderungen der Leistungsbeschreibung werden dem Partner vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens angeboten. Die Änderungen werden grundsätzlich nur wirksam, wenn der Partner diese annimmt. Die Änderungen gelten jedoch als genehmigt, wenn der Partner nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung schriftlich widerspricht. PVEU weist den Partner zum Fristbeginn auf dieses Widerspruchsrecht und darauf hin, dass mit Ablauf der Frist die Zustimmung des Partners zu der AGB-Änderung als abgegeben gilt. 

2. Vertragsgegenstand

 

2.1 PVEU erbringt für den Partner SaaS-Dienstleistungen über das Medium Internet im Bereich KI-Chatbot-Application.


2.2 Vertragsgegenstand ist die Überlassung des productadvisors durch PVEU zur Nutzung über das Internet.

3. Softwareüberlassung 

 

3.1 PVEU stellt dem Partner für die Dauer des Vertrages den productadvisor in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet PVEU den productadvisor auf einem Server in einem Rechenzentrum innerhalb des Gebiets der Europäischen Union ein, der über das Internet für den Partner bzw. den Kunden erreichbar ist.


3.2 Der jeweils aktuelle Funktionsumfang des productadvisor ergibt sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung (https://www.productadvisor.io/pricing). Darüber hinausgehende productadvisor-Leistungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen PVEU und dem Partner.


3.3 PVEU entwickelt den productadvisor laufend weiter und wird diesen durch laufende Updates und Upgrades verbessern.

3.4 PVEU ist berechtigt, sich für die Erbringung der productadvisor-Leistungen Dritter zu bedienen. Andere Leistungsänderungen behält sich PVEU für den Fall vor, dass PVEU auf eine Veränderung des Standes der Technik oder eine Veränderung der rechtlichen und/oder regulatorischen Rahmenbedingungen reagieren muss. Das Leistungsänderungsrecht gilt nur, sofern die geänderte Leistung unter Berücksichtigung der Interessen des Partners für diesen zumutbar bleibt. Soweit PVEU Leistungen unentgeltlich erbringt, können diese jederzeit ohne Angabe von Gründen eingestellt werden. 

4. Nutzungsrechte

4.1 PVEU räumt dem Partner das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, den productadvisor während der Vertragsdauer im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen.


4.2 Der Partner darf den productadvisor nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung des KI-Bot-SaaS laut aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist.


4.3 Der Partner ist nicht berechtigt, den KI-Bot-SaaS, die im Quellcode überlassenen Teile des productadvisors, die KI-Bot-Leistungen, einschließlich des KI-Bot-App-SaaS-Materials, ohne ausdrückliche Zustimmung von PVEU weder im Original noch in Form von vollständigen oder teilweisen Kopien Dritten zugänglich zu machen oder Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung bzw. eine Unterlizensierung des productadvisors wird dem Partner somit ausdrücklich nicht gestattet. Dies gilt auch für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Veräußerung oder Auflösung von PVEU. Als Dritte gelten nicht Arbeitnehmer des Partners oder andere Personen, solange sich diese zur vertragsgemäßen Nutzung des productadvisors bzw. der productadvisor-Leistungen, einschließlich des productadvisor-Materials, für den Partner bei diesem aufhalten. 
 

4.4 Vorbehaltlich der nach Ziffer 2 und 4 dieser AGB eingeräumten Nutzungsrechte behält PVEU alle Rechte an dem productadvisor, den productadvisor-Leistungen, einschließlich des productadvisor-Materials, sowie an allen vom Partner hergestellten Kopien oder Teilkopien des productadvisors und den productadvisor-Leistungen, einschließlich des KI-Bot-App-SaaS-Materials in der überlassenen Fassung, unbeschadet des Eigentums des Partners bzw. des Kunden am jeweiligen Datenträger.
 

4.5 PVEU ist zur Leistungserbringung einer bestimmten Kapazität an productadvisor- Konversationskontingenten nur verpflichtet, wenn die bereitzustellende Kapazität der productadvisor-Konversationskontingente zuvor schriftlich zwischen Partner und PVEU vereinbart wurde. Über das Konversationskontingent (Transaktionen / Kalendermonat = Transaktionsobergrenze) hinausgehende Anfragen werden entweder durch den productadvisor im betroffenen Kalendermonat nicht mehr beantwortet bzw. gespeichert oder auf Wunsch des Kunden auf Basis eines cost-per-response (CPR) Modells abgerechnet. Näheres ergibt sich aus der Preisliste auf https://www.productadvisor.io/pricing.

 

5. Support 

 

5.1 PVEU wird den von ihr überlassenen KI-Bot-SaaS während der Vertragsdauer ständig pflegen. Dies umfasst:
a) die Überlassung sämtlicher Verbesserungen und Erweiterungen der Vertragssoftware (Updates und Patches), die nicht mit wesentlichen neuen Funktionen einhergehen (inklusive Dokumentation);
b) gemäß der nachfolgenden Regelungen die kostenfreie Fehlerbeseitigung in den angegebenen Zeiten. 


5.2 PVEU wird von Mitarbeitern des Partners per E-Mail oder Telefon übermittelte technische Supportanfragen zur Funktionsweise und/oder, zur Nutzung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Schnittstellen montags bis freitags (ausgenommen gesetzliche Feiertage des Bundeslands Hessen) in der Zeit zwischen 9:00 und 17:00 Uhr beantworten.


5.3 PVEU wird auf Supportanfragen und Fehlermeldungen des Partners an Werktagen innerhalb von 24 Stunden reagieren. 


5.4 Sonstige Leistungen wie die Schulung von Arbeitnehmern des Partners oder sonstige Anpassungen des productadvisors an die besonderen Bedingungen des Partners sind grundsätzlich nicht geschuldet. 

6. Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit 

 

6.1 Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen des productadvisor sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen und betrieblichen Gründen zwingend notwendig ist.


6.2 Die Überwachung der Grundfunktionen des productadvisors erfolgt täglich. PVEU wird den Partner von den Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen. Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 12 Stunden möglich sein sollte, wird PVEU den Partner davon binnen 24 Stunden unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, per E-Mail verständigen.


6.3 Die Verfügbarkeit des productadvisor beträgt 98,5 % im Jahresdurchschnitt einschließlich vorhersehbarer und unvorhersehbarer Wartungs-, Installations- und Umbauarbeiten sowie Ausfälle, die PVEU nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall der ChatGPT-API) und Fälle höherer Gewalt. Die Verfügbarkeit darf jedoch nicht länger als drei Werktage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.


6.4 PVEU ist nur verpflichtet, ihre Leistungen im Rahmen ihrer im Leistungszeitpunkt vorhandenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten zu erbringen. Können die vertraglichen Leistungen nicht mit den bei PVEU im Zeitpunkt der vorgesehenen Leistungserbringung vorhandenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten in zumutbarer Weise erbracht werden, so wird PVEU von der Leistungspflicht frei, verliert ihrerseits aber den Anspruch auf Vergütung für die betreffende Leistung. Leistungen werden vereinbart, wie sie in der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung definiert sind. 

7. Pflichten des Partners  

 

7.1 Der Partner ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche des productadvisor durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Partner, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Datenschutz- und Urheberrechts hinweisen.


7.2 Der Partner ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.


7.3 Dem Partner werden für den Zugriff und für die Nutzung des productadvisor Zugangsdaten bereitgestellt, die zur weiteren Nutzung des productadvisor erforderlich sind. Der Partner ist verpflichtet, die Zugangsdaten geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.


7.4 Der Partner darf den productadvisor und die KI-Bot-App-SaaS-Leistungen, einschließlich des KI-Bot-App-SaaS-Materials, nicht verändern, manipulieren oder ganz oder teilweise umgehen.


7.5 Der Partner ist verpflichtet, PVEU nachprüfbare Unterlagen über Art und Auftreten von Abweichungen von der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen und bei der Eingrenzung von Fehlern mitzuwirken.


7.6 Der Partner räumt PVEU das Recht ein, die von PVEU für den Partner zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung des nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. PVEU ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. 

8. Bereitstellung von Produktdaten / Mitwirkungspflichten des Partners

 

8.1 Der Partner stellt PVEU die Produktdaten für den Chatbot zur Verfügung. Um die Schnittmenge der Angebote und damit die Einkaufsmöglichkeit der Nutzer zu vergrößern, stellt der Partner PVEU seinen gesamten Produktkatalog (oder nach Rücksprache eine Teilmenge davon) in Datenform zur Verfügung.


8.2 Die Herstellung der Produktdaten obliegt alleine dem Partner. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Partner zur Verfügung gestellten Produktdaten für die Verwendung im productadvisor eignet, ist PVEU nicht verpflichtet. Das Format für die Bereitstellung der Produktdaten stimmen die Parteien gemeinsam ab.


8.3 Der Partner erteilt mit Vertragsschluss PVEU das für die Dauer der Zusammenarbeit uneingeschränkte Nutzungsrecht für alle vom Partner bereitgestellten Daten. Weiterhin versichert der Partner mit Anerkenntnis dieser Bedingungen, dass der Partner selbst das für die Dauer der Zusammenarbeit uneingeschränkte Nutzungsrecht für alle bereitgestellten Daten innehat und dieses auch weiter übertragen kann.


8.4 Der Partner versichert ferner, dass die zur Verfügung gestellten Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere zum Schutz der Persönlichkeitsrechte, der guten Sitten und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung stehen. Wird PVEU wegen einer vom Partner verschuldeten Verletzung von Rechten Dritter in Anspruch genommen, so wird der Partner PVEU von allen aus der Rechtsverletzung erwachsenden Ansprüchen freistellen.


8.5 Der Partner wird Änderungen der Betriebsbedingungen sowie sonstiger, für die Erbringung der Leistung wesentlicher Umstände rechtzeitig schriftlich mitteilen.


8.6 PVEU behält sich vor, bestimmte Daten oder Datensätze aus der Datenbank zu entfernen, wenn sie gegen interne Richtlinien verstoßen, so etwa Produkte aus dem Erotik-Bereich oder nicht jugendfreie Produkte ohne entsprechende Kennzeichnung. Die Gründe für die Entfernung werden dem Partner auf Wunsch mitgeteilt.


8.7 Kann die von PVEU geschuldete Leistung aus Gründen nicht durchgeführt werden, die in der Verantwortung des Partners liegen, so ist PVEU berechtigt, dem Partner den hierdurch entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Insbesondere entsteht ein solcher Ersatzanspruch, falls die zuvor genannten Mitwirkungspflichten des Partners nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden.

9. Vergütung

 

9.1 Der Partner verpflichtet sich, PVEU für die Überlassung des productadvisor und der productadvisor-Leistungen ein monatliches oder jährliches Entgelt zu bezahlen.


9.2 Einwendungen gegen die Abrechnung der von PVEU erbrachten Leistungen hat der Partner innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Partner genehmigt. PVEU wird den Partner mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.


9.3 Supportanfragen werden mit einer gesonderten Supportgebühr vergütet, sofern sich diese nicht auf die Funktions- bzw. Betriebsbereitschaft des productadvisor beziehen.


9.4 PVEU wird die Entgelte nach Ziffer 9.1 und Ziffer 9.3 dieser AGB wie folgt in Rechnung stellen:
a) Bei jährlicher Abrechnung den gesamten Grundbetrag im Voraus und die zusätzlich verbrauchten Response Credits monatlich am Beginn des Folgemonats;
b) Bei monatlicher Abrechnung erfolgt die Abrechnung jeweils zu Beginn des Folgemonats.
Die Entgelte sind innerhalb von zehn Tagen ohne Abzug zahlbar. 

10. Mängelhaftung/Haftung 

 

10.1 PVEU gewährleistet die Funktions- und Betriebsbereitschaft des productadvisor nach den Bestimmungen des jeweiligen Vertrages. Dem Partner ist bekannt, dass eine Software zur Anwendung kommt, die einen Algorithmus auf Basis einer „Künstlichen Intelligenz“ verwendet und sich der productadvisor     kontinuierlich verändert. Eine richtige Verknüpfung von Content und Antworten kann deshalb nicht in jedem Fall erwartet werden. Dem Partner ist bewusst, dass die Leistung und der Confidence-Wert für die trainierten KI-Modelle abhängig von der Anzahl und Qualität der Produktdatensätze sind. PVEU hat hierauf keinen Einfluss.


10.2 Für den Fall, dass Leistungen von PVEU von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Partners in Anspruch genommen werden, haftet der Partner für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Partnerauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Partner am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.


10.3 Schadensersatzansprüche gegen PVEU sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, PVEU, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet PVEU nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch PVEU, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. PVEU haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Partner vertrauen darf.


10.4 PVEU haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch PVEU, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.


10.5 Für eine Nutzung der productadvisor-Leistungen außerhalb der Einsatzbedingungen entfallen die Mängelrechte nach Ziffer 10 dieser AGB. PVEU wird sich in diesem Fall in einem angemessenen Umfang und gegen ein zusätzliches, angemessenes Entgelt bemühen, die Supportleistungen aus Ziffer 5 dieser AGB zu erbringen.


10.6 Weisen Leistungen von PVEU einen Fehler auf, ist PVEU zumindest zweimalig Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren, sofern PVEU die Mängelbeseitigung nicht endgültig verweigert hat. Das Recht des Partners zur Kündigung besteht nur bei erheblichen Mängeln.


10.7 Werden PVEU durch eigene Erkenntnisse oder auf Grund einer Meldung des Partners Fehler bekannt, wird PVEU den Fehler gemäß Ziffer 5.1 lit. b) dieser AGB im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen. Hat der Partner die Störung zu vertreten oder liegt eine von dem Partner gemeldete Störung nicht vor, ist PVEU berechtigt, dem Partner die ihr durch die Fehlersuche, Mängelbeseitigung bzw. Entstörung entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.


10.8 Gelingt PVEU die Fehlerbeseitigung nicht, kann der Partner die Vergütung anteilig mindern. Nach schriftlicher Fristsetzung mit erfolgloser Ablehnungsandrohung kann der Partner alternativ auch die entsprechende Leistung kündigen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Partners wegen eines Mangels oder Fehlers sind ausgeschlossen.

11. Laufzeit und Kündigung 

 

11.1 Der Partner kann sich bei Vertragsschluss für eine von zwei Abrechnungsvarianten entscheiden:


11.1.1 Monatlich: Der Partner zahlt die Monatsrechnung jeweils zu Beginn des Folgemonats. Der Vertrag kann mit einer Frist bis zum 14. zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden. Andernfalls verlängert sich der Vertrag um einen weiteren Monat.


11.1.2 Jährlich: Der Partner zahlt den Grundpreis jährlich im Voraus, die zusätzlich verbrauchten Response Credit werden im jeweils auf den Verbrauch folgenden Monat abgerechnet. PVEU gewährt in diesem Fall einen Rabatt von zwei Monaten. Der Jahresvertrag kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Jahres gekündigt werden. Andernfalls verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.


11.2 Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist PVEU insbesondere berechtigt, wenn der Partner fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung des productadvisor verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Fall voraus, dass der andere Teil in Textform abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen. 

12. Schutzrechte Dritter 

 

12.1 PVEU wird den Partner gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts, Urheberrechts und/oder sonstiger Schutzrechte durch den vertragsgemäß genutzten productadvisor hergeleitet werden, und dem Partner gerichtlich auferlegte Kosten und Schadenersatzbeträge übernehmen, sofern der Partner PVEU von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und PVEU alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Die vorstehende Verpflichtung seitens PVEU besteht jedoch nicht, wenn PVEU die Rechtsverletzung nicht verschuldet hat.


12.2 Sind gegen den Partner Ansprüche wegen Schutzrechtsverletzungen geltend gemacht worden oder ist dies zu erwarten, kann PVEU auf ihre Kosten die productadvisor-Leistungen austauschen oder in einem für den Partner zumutbaren Umfang ändern. Ist dies oder die Einholung eines Nutzungsrechts für PVEU nicht möglich, kann der Partner den Vertrag fristlos kündigen, sofern die productadvisor-Leistungen die Schutzrechte Dritter verletzt.


12.3 PVEU treffen die Verpflichtungen gemäß Ziffer 12.1 und Ziffer 12.2 dieser AGB nicht, soweit die Ansprüche darauf beruhen, dass die der productadvisor unter anderen als den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Einsatzbedingungen verwertet wurde.

13. Datenschutz, Fernmeldegeheimnis und Geheimhaltung 

 

13.1 Bei der Erhebung, Nutzung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten beachtet PVEU die einschlägigen Datenschutzbestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Gesetzes zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) in ihrer jeweils gültigen Fassung unter Wahrung des Fernmeldegeheimnisses. Der Partner wird bei der Nutzung des productadvisor und der KI-Bot-SaaS-Leistungendie anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. PVEU ist insoweit nicht Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.


13.2 Zusätzlich bedarf es aufgrund der Bestimmungen des Art. 28 Abs. 3 DSGVO eines separaten Vertrags zur Auftragsverarbeitung, der insbesondere Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien betroffener Personen und die im Rahmen der Auftragsverarbeitung bestehenden Pflichten und Rechte des Partners festlegt.


13.3 Die Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die angemessene Bearbeitung des Vertrags, insbesondere für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis erforderlich. Darüber hinaus ist die Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO zur Wahrung berechtigter Interessen der PVEU erforderlich. Berechtigte Interessen der PVEU bestehen in Zusammenhang mit Forderungen gegen den Partner.


13.4 Nähere Informationen zum Datenschutz sind auch online unter https://www.pveu.com/datenschutz abrufbar.


13.5 PVEU und der Partner verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung des Vertrages über die Bereitstellung der KI-Bot-App zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, unbefristet strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d. h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl von PVEU als auch vom Partner, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von PVEU oder dem Partner erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich die eine Partei von der anderen Partei vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.


13.6 PVEU und der Partner verpflichtet sich, mit allen von ihnen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung des Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Nachunternehmern eine mit Ziffer 13.5 dieser AGB inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren. 

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

 

14.1 Auf Streitigkeiten zwischen PVEU und dem Partner hinsichtlich des productadvisor findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.


14.2 Für Streitigkeiten zwischen PVEU und dem Partner hinsichtlich des productadvisor ist ausschließlicher Gerichtsstand Marburg. 

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